B197 – Automatikregelung für den Autoführerschein
Anfang 2024 möchten wir unseren Fahrschülern ermöglichen, ihre Fahrausbildung mit einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.
Früher gab es einen entscheidenden Nachteil, wenn Fahrschüler ihre Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolvierten. Im Führerschein wurde die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Zahl reduzierte den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge und Fahrzeuge mit Schaltgetriebe durften nicht gefahren werden. Es sei denn, Autofahrer machten eine weitere praktische Fahrprüfung mit einem Schaltwagen. Das hat sich geändert.
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen)
- eine 15-minütige Testfahrt mit einem Schaltwagen, zur Hälfte innerorts und außerorts
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstelle von 78)
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Achtung! bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!
Das Fahrzeug, mit dem Du Deine Automatik-Fahrprüfung absolvieren wirst, ist ein Audi A6 Automatik.